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19% Rabatt auf PV-Anlagen & Komponenten (Jahressteuergesetz 2022)

Zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen hat der Gesetzgeber ab 1.01.2023 für die Lieferung & Installation von Photovoltaikanlagen und deren Komponenten unter bestimmten Voraussetzungen eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf 0 % festgelegt (§ 12 Abs. 3 UStG). Entdecken Sie in unserem umfangreichen Sortiment Produkte & Systeme rund um das Thema. Sie senken damit nicht nur Ihre Kosten und sparen Mehrwertsteuer, sondern schonen kostbare Energieressourcen und schützen das Klima.

 

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